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Frauen in der Weimarer Republik

Die „neue Angestellte“: mit Vollgas in die Emanzipation?

Frauenemanzipation in der Weimarer Republik Teil 2

Isabel Busch, 27. April 2020

In diesem Teil der Serie geht es um die berufstätige Frau. Er umreißt knapp, welche Möglichkeiten Frauen in den Großstädten in den Zwanziger Jahren hatten, welchen Hindernissen sie begegneten, wie es nach 1933 weiterging, und was uns heute nur allzu bekannt vorkommt.

Die Familienernährerin

Wie im Artikel „Frauen in der Politik: Wählerinnen und Politikerinnen“ angesprochen, waren Frauen in den deutschen Großstädten bereits um die Wende zum 20. Jahrhundert als berufstätige Frauen in Erscheinung getreten, und die Sichtbarkeit hatte sich während des Ersten Weltkriegs noch verstärkt. Die Frau wurde zur Familienernährerin und diese Rolle konnte sie nicht so schnell nach 1918 wieder aufgeben, wenn ihr Ehemann gefallen war. Von den Frauen, deren Männern aus dem Krieg zurückkehrten, wurde erwartet, dass sie sich wieder in ihre häusliche Sphäre zurückzogen und die Rolle des Familienernährers wieder den Männern überließen. Das Ego des deutschen männlichen Mannes hatte unter der Kriegsniederlage schließlich „gelitten“ und sollte wieder „genesen“, indem er die für ihn vorgesehene Funktion wieder erfüllte.

Dies war allerdings in vielen Fällen nicht möglich, da die Kriegsheimkehrer häufig physisch und/oder psychisch versehrt waren, so dass sie berufsunfähig wurden. Es gab also durchaus einen Bedarf an weiblicher Arbeitskraft, auch durch den Umstand, dass die am Boden liegende Wirtschaft wieder aufgebaut werden musste.

Es galt dennoch gesamtgesellschaftlich die Vorstellung, dass Berufstätigkeit nur eine Übergangsphase im Leben einer jungen Frau darstellen sollte, bis sie ihrer „wahren“ Berufung, der Ehe und Mutterschaft, nachkam. So lässt sich auch erklären, dass im Jahr 1925 nur knapp ein Drittel der berufstätigen Frauen verheiratet und mehr als die Hälfte unverheiratet war (der Rest war verwitwet).

Die „Tippmamsell“ und ihre Schwestern

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Mitarbeiterinnen des Fernsprechamts in Stettin im Jahr 1892. Reproduktion in: Mix & Genest (Hsg.), 75 Jahre Mix & Genest, 1879-1954, E. Klett Stuttgart, o.J. (Foto: Public Domain)

Junge Frauen vom Land, wo sich nichts änderte, suchten nicht selten nach neuen Möglichkeiten in den Städten. Dort wurde besonders ein Sektor zum Inbegriff der neuen, berufstätigen Frau: der Angestelltensektor. Frauen waren sehr gefragt als Vorzimmersekretärinnen, Stenotypistinnen, Telefonistinnen und Stenografinnen. Diese Berufe waren angeblich deswegen für Frauen so gut geeignet, da sie das den Frauen vermeintlich angeborene Fingerspitzengefühl verlangen würden. Die schick gekleidete „Tippmamsell“, die mit Bubikopf und kurzem Rock an der Schreibmaschine sitzt, wurde zum Abziehbild der Neuen Frau, die bis heute die Vorstellung von der typischen Frau der Zwanziger Jahre dominiert.

Die weiblichen Angestellten wurden, damals wie heute, weitaus schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. Das lag teilweise daran, dass sie nicht die gleiche berufliche Qualifizierung vorweisen konnten: Während die jungen männlichen Angestellten einen kaufmännischen Universitätsabschluss mitbrachten, hatten die jungen Frauen meistens lediglich eine Handelsschule besucht. Frauen aus der Arbeiterschicht, die eine große Familie und Familienangehörige mit ernähren mussten, wurden durch die schlechte Bezahlung u.a. dazu gezwungen, sich nebenher zu prostituieren. Charlotte Ritter, die weibliche Hauptfigur in der Serie Babylon Berlin, veranschaulicht realistisch das Schicksal vieler Frauen aus der Arbeiterschicht.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz war ein weiteres Problem und machte überaus deutlich, dass die weiblichen Angestellten mit ihren männlichen Kollegen nicht gleichgestellt waren. Die unverheirateten Frauen galten als „Freiwild“ und waren sexuellen Übergriffen, insbesondere durch ihre Chefs, ausgesetzt. Rechtlichen Schutz davor besaßen sie nicht, so dass eine Gegenwehr ihrerseits mit dem Risiko verbunden war, ihren Job zu verlieren.

Die Schriftstellerin Irmgard Keun (1905-1982), die zu Beginn ihres Berufslebens selbst als Sekretärin arbeitete, stellt die „neuen angestellten Frauen“ als Romanheldin in den Mittelpunkt ihrer ersten beiden Werke. Keuns Romane Gilgi—eine von uns (1931) und Das kunstseidende Mädchen (1932) begleiten die jeweiligen Hauptfiguren durch ihren Alltag, zwischen aufdringlichen Chefs, dem Streben nach finanzieller Unabhängigkeit und dem Traum von einem glamourösen Leben.

Weibliche Berufstätigkeit in Zeiten wirtschaftlicher Krisen

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(Foto: Unsplash)

Die weiblichen Angestellten, die schlecht bezahlt wurden, konnten sich allerdings selbst in den Perioden der Weimarer Republik, wo die Wirtschaft höchst instabil war und die Inflation vielen Menschen die Arbeitsplätze kostete, ihrer Jobs sicher sein.

Das Gleiche konnten die Beamtinnen nicht sagen: Gerade in den Zeiten der wirtschaftlichen Unsicherheit waren ihre Jobs am meisten gefährdet. In diesem Zusammenhang kam der Begriff des „Doppelverdieners“ in Mode: Entsprechend der damaligen öffentlichen Meinung brauchten Frauen nicht zusätzlich arbeiten gehen, wenn der Mann genug verdiente, um die Familie zu ernähren. Stattdessen sollte sie ihren Arbeitsplatz besser an einen anderen Mann, also einen anderen Familienernährer, abgeben.

Im Schuldienst war das Lehrerinnenzölibat das wirksamste Mittel, um das zu erreichen. Dieses Zölibat, das gebot, Lehrerinnen mit ihrer Heirat aus dem Schuldienst zu entlassen, war erst 1919 aufgehoben worden. Mit der Inflation im Jahr 1923 wurde es jedoch wieder im Rahmen einer „Personalabbauverordnung“ eingeführt. Zunächst nicht flächendeckend streng umgesetzt, konnten einige verheiratete Frauen weiterhin als Lehrerinnen arbeiten. Dies änderte sich drastisch mit dem Börsencrash von 1929: Das Lehrerinnenzölibat wurde abermals zementiert. Auch die Postbeamtinnen wurden von der Krise hart getroffen. Sie hatten im Verlauf der Weimarer Republik einen erheblichen Aufschwung erlebt und teilweise Karrieren im gehobenen Dienst gemacht. Zwischen 1925 und 1933 fiel der Anteil der weiblichen Beamtinnen bei der Post um 30,1%. Verheiratete Handarbeiterinnen waren ebenfalls massiv von der Arbeitslosigkeit betroffen, da auch in ihrem Sektor das „Doppelverdienertum“ angeprangert wurde.

Der Backlash ab 1933

Die Nationalsozialisten verstärkten die Ideologie der Hausfrau und Mutter. Daher galt es, die Frauen aus dem Arbeitsmarkt zu verdrängen. Dafür war die gemeinschaftliche steuerliche Veranlagung eines Ehepaars am besten geeignet (heute bekannt als Ehegattensplitting). In der Weimarer Republik wurden die Einkünfte, die berufstätige Ehefrauen bezogen, getrennt besteuert. Dies galt ab 1925 auch für selbständig tätige Frauen. 1934 kippten die Nationalsozialisten diese Regelung und führten die Zusammenveranlagung, die es bereits im Kaiserreich gegeben hatte, wieder ein. Damit waren Ehepaare, wo beide Ehepartner*innen berufstätig waren, so finanziell benachteiligt, dass die Frauen eher wieder aus dem Erwerbsleben ausschieden.

Dieser Rückzug ins Häusliche war aber nicht allein äußeren Zwängen geschuldet. Wie zu Beginn angesprochen, wurde die Berufstätigkeit mehrheitlich, von Männern und Frauen gleichermaßen, eher als eine Übergangsphase im Leben einer Frau betrachtet. Vielen Frauen war die Eigenverantwortung eventuell auch zu unsicher, so dass der vermeintlich sichere „Hafen der Ehe“ attraktiver erschien. Selbst der größte Frauenverband, der Bund Deutscher Frauenvereine (BDF), kämpfte nicht um das Recht der Frauen auf Erwerbstätigkeit.

In der Zeit des Nazi-Regimes traten immer mehr Restriktionen für berufstätige Frauen in Kraft: So wurde der Anteil an weiblichen Studierenden an den Universitäten auf 10% begrenzt. Das Gesetz zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung vom 20. Dezember 1934 verhinderte, dass Frauen als Anwältinnen zugelassen wurden. Elisabeth Selbert, eine der späteren vier „Mütter des Grundgesetzes“, erhielt als letzte Frau unter den Nationalsozialisten die anwaltliche Zulassung. Dies war auch bitter nötig, denn da ihr Mann bis 1945 aus politischen Gründen nicht arbeiten durfte, musste Elisabeth Selbert die Familie mit ihrer Anwaltspraxis ernähren.

Die Realität stand also, nicht nur in diesem Fall, der Nazi-Ideologie gegenüber. Spätestens in den Kriegsjahren wiederholte sich das Schema, das bereits im Ersten Weltkrieg zu sehen war: Frauen ersetzten die Männer, die an der Front waren, an den Arbeitsplätzen. Sie waren insbesondere in der Rüstungsindustrie gefragt, und junge Frauen wurden im Rahmen des Reichsarbeitsdienstes (RAD) in den Kriegshilfsdienst (KHD) verpflichtet.

Die Fünfziger Jahre oder: Das bisschen Haushalt

Nach 1945 sollten Frauen erneut aus dem Berufsleben, in den der Krieg sie wieder „gedrängt“ hatte, verschwinden. Die „alte“ Geschlechterordnung, die sowohl das wilhelminische als auch das nationalsozialistische Familienideal vereinte, sollte wieder hergestellt werden. Der Aufbruch der städtischen, „neuen“ Frau der Weimarer Republik, geriet für die nächsten Jahre in Vergessenheit. Noch immer war in der BRD das BGB von 1900 gültig, das u.a. vorschrieb, dass eine verheiratete Frau für die Erwerbstätigkeit die Erlaubnis ihres Mannes brauchte. Zwar wurden bereits 1953 diejenigen familienrechtlichen Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Geschlechter widersprachen, unwirksam - was das Gleichberechtigungsgesetz von 1958 zementierte. Dennoch dauerte es fast 20 Jahre, bis das neue Eherechtsgesetz von 1977 auch juristisch der Hausfrauenehe endgültig eine Absage erteilte. In der Zwischenzeit, bevor die zweite Welle der Frauenbewegung der Siebziger Jahre die traditionelle Geschlechterrollenverteilung bekämpfte, wurde in der Öffentlichkeit die Hausfrau und Mutter als weibliches Ideal propagiert. Die Werbefilme aus der Zeit tragen dieser Einstellung anschaulich Rechnung.

Und heute?

In der DDR sah das anders aus: Der Sozialismus forderte die Berufstätigkeit beider Geschlechter. Das Familienrecht im BGB wurde in der DDR 1965 durch ein Familiengesetzbuch ersetzt, womit sämtliche familienrechtlichen Regelungen des alten BGB ungültig wurden. Die Kinderbetreuung wurde flächendeckend staatlich organisiert und gewährleistet.

Nach der Wiedervereinigung prallten zwei verschiedene Frauenbilder aufeinander: Die westdeutschen Frauen betrachteten mehrheitlich die Mutterschaft als Knick in, wenn nicht sogar als Abbruch, ihrer Erwerbsbiografie. Die ostdeutschen Frauen waren gewohnt, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie staatlich geregelt war. Erst in den letzten Jahrzehnten wurde das Betreuungsangebot für Kinder von Frauen, die arbeiten wollten, ausgedehnt.

Heutzutage sind in Deutschland ca. 72% der Frauen erwerbstätig. Frauen verdienen trotzdem immer noch weniger als Männer. Der Gender Pay Gap Report von 2020 geht von einem durchschnittlichen Lohnunterschied von 21% aus. Knapp 46% der Frauen arbeiten dem Bericht zufolge in Teilzeit. Ein Grund dafür ist, dass immer noch hauptsächlich Frauen die Kinderbetreuung und die Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger übernehmen. Die sogenannten „Frauenberufe“, also Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten, wie dem Beruf der Kranken- oder Altenpflegerin, werden zudem grundsätzlich schlechter bezahlt. Dies hat zur Folge, dass Frauen stärker als Männer von der Altersarmut bedroht sind.

Gleichzeitig entsteht durch die weiblich bestimmte Care-Arbeit ein Gender Care Gap, wie eine Initiative, die u.a. vom Bonner Autor*innenpaar Almut Schnerring und Sascha Verlan ins Leben gerufen wurde, beklagt: Sie fordern mehr Beteiligung der Männer an der bezahlten wie unbezahlten Care-Arbeit. Der Equal Care Day, der am 29. Februar stattfindet, macht darauf aufmerksam.

Studien, wie diejenigen des Instituts für Demoskopie Allensbach, vermitteln den Eindruck, als ob beide Geschlechter, gerade aus den gut ausgebildeten Akademiker*innenfamilien, sich in den letzten Jahren eher in die vermeintlich Sicherheit versprechenden traditionellen Rollenbilder flüchten. Obwohl jüngere Paare sich vor der Geburt des ersten Kindes eine gleichberechtigte Aufgabenverteilung wünschen und sich diese zum Ziel setzen, scheint dieser Vorsatz nicht lange zu halten. So nehmen Männer immer noch deutlich weniger Elternzeit als Frauen. Frauen, die einen guten Schul- und Universitätsabschluss vorweisen können, ziehen sich häufig mit der Geburt des ersten Kinds ins häusliche Leben zurück und kehren, wenn überhaupt, in den Beruf in Teilzeit zurück. Dieses Teilzeitmodell hatte es in den Zwanziger Jahren gar nicht erst gegeben.

Die Allensbacher Studie „Weichenstellungen für die Aufgabenteilung in Familie und Beruf“ aus dem Jahr 2015 benennt mehrere Gründe für diese traditionelle Rollenverteilung. Zu diesen Gründen gehören u.a. die politischen Rahmenbedingungen und eine konservative gesellschaftliche Erwartungshaltung an beide Geschlechter. Der Mann soll dieser Erwartungshaltung zufolge immer noch in der Lage sein, seine Familie ohne Hilfe zu ernähren. Die Frau soll gerade in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder ständig zuhause präsent sein. Beide Geschlechter sind, wie die repräsentative Studie zeigt, mehrheitlich mit dieser Rollenaufteilung unzufrieden. Die Diskrepanz zwischen den Wünschen der Paare in puncto Rollenverteilung und dem gesellschaftlichen Leitbild bestätigt eine aktuellere Allensbacher Studie von 2019.

Im Vergleich mit den berufstätigen Frauen der Weimarer Republik scheint also eine Parallele zu bestehen: Für Frauen spielen Berufstätigkeit und finanzielle Unabhängigkeit eine immer größere Rolle. Aber die traditionellen gesellschaftlichen Leitbilder, die auch in den Köpfen der Menschen selbst fortbestehen, besitzen weiterhin eine große Wirkkraft.

Obwohl die Zwanziger Jahre-Frau im heutigen Bewusstsein als selbstbewusste, finanziell unabhängige Berufstätige wahrgenommen wird, was sie teilweise zweifellos war, sah die Gesellschaft die Frau immer noch vornehmlich als Hausfrau und Mutter. Eine Minderheit, darunter so namhafte Intellektuelle wie Vicki Baum und Gabriele Tergit, rebellierten gegen diese Mentalität. Sogar vor der Weimarer Republik hatte Dr. Hermine Heusler-Edenhuizen, die erste in Deutschland niedergelassene Frauenärztin, mit ihrem Mann Dr. Otto Heusler ein außergewöhnlich fortschrittliches Ehe- und Familienmodell gelebt: Der Ehevertrag, den sie vor ihrer Eheschließung 1912 aufsetzen ließ, garantierte Hermine Edenhuizen ein unwiderrufliches Recht auf Erwerbstätigkeit. Otto Heusler, der seiner Frau die unbeeinträchtigte Ausübung ihres Berufs ermöglichen wollte, übernahm ab 1917 die Pflege der beiden Adoptivkinder, die stolz in der Schule von ihrer berufstätigen Mutter erzählten.

Die Frau hat also auch schon weitaus früher mehr „Lebensfragen“ gehabt als die, die in einer berühmten Werbung von Dr. Oetker aus dem Jahr 1954 zitiert werden: „Was soll ich anziehen?“ und „Was soll ich kochen?“.

Quellen und Tipps zum Weiterlesen

Beckmann-Schulz, Petra. Familie und Frauen-Rollen (Themenblätter im Unterricht Nr. 19). Bonn: 2002. https://www.bpb.de/shop/lernen/themenblaetter/36791/familie-und-frauen-rollen

Boak, Helen. Women in the Weimar Republic. Manchester, New York: Manchester University Press/ Palgrave Macmillan, 2013.

Institut für Demoskopie Allensbach (Hg.). Weichenstellungen für die Aufgabenteilung in Familie und Beruf . 2015. https://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/studien/Weichenstellungen.pdf. Zugriff: 1.4.2020.

Institut für Demoskopie Allensbach (Hg.). Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Familienpolitik. 2019. https://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/IfD/sonstige_pdfs/Rahmenbedingungen_Bericht.pdf. Zugriff: 1.4.2020.

Prahm, Heyo (Hg.). Hermine Heusler Edenhuizen. Die erste deutsche Frauenärztin. Opladen u.a.: Verlag Barbara Budrich, 2012.

Scheub, Ute. Verrückt nach Leben. Berliner Szenen in den zwanziger Jahren. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, 2000.

„Gender-Pay-Gap: Frauen verdienen in Deutschland immer noch deutlich weniger“, auf: ZEIT ONLINE (26.02.2020). https://www.zeit.de/arbeit/2020-02/gender-pay-gap-frauen-maenner-gehalt. Zugriff: 26.03.2020.

Verfasst von

Isabel Busch, M.A., wissenschaftliche Mitarbeiterin Haus der FrauenGeschichte (HdFG), Bonn

Empfohlene Zitierweise

Isabel Busch (2020): Die „neue Angestellte“: mit Vollgas in die Emanzipation? in: Haus der FrauenGeschichte (HdFG), Bonn.

                                URL: https://www.hdfg.de/blog/2020/04/frauenemanzipation-in-der-weimarer-republik-teil-2