Reproduktive Rechte kontrovers – Schwangerschaftsabbruch in Deutschland und im internationalen Vergleich
Seit kurzem findet das Thema Schwangerschaftsabbruch in der deutschen Öffentlichkeit wieder mehr Beachtung. Doch vielen Menschen dürfte weiterhin wenig bewusst sein, dass ein Abbruch gemäß §§ 218 ff Strafgesetzbuch grundsätzlich strafbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat 1975 und 1993 sogar eine „Austragungspflicht“ für alle – auch ungewollt – schwangeren Personen postuliert.
Welche Konsequenzen hat dies für betroffene Frauen, für Ärzt:innen, für angehende Mediziner:innen und Jurist:innen sowie für die Gesellschaft insgesamt? Wie lässt sich die deutsche Regelung im Hinblick auf international anerkannte reproduktive Menschenrechte einordnen? Und welche alternativen Ansätze bieten sich bei einer Neuregelung außerhalb des Strafgesetzbuches an?
Die Dozentinnen möchten mit Interessierten über bestehende und künftige Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs ins Gespräch kommen.
Dozentinnen:
Prof. Dr. Ulrike Lembke: freie Rechtswissenschaftlerin, Expertin für rechtliche Geschlechterstudien Berlin
Stéphanie Berrut: Diplom-Psychologin, Leiterin der pro famila Bonn
Kristin Alker: Masterstudentin im Studiengang English Literatures and Cultures mit Gender und Queer Studies
Moderation: Dr. Katrin Winter, Haus der FrauenGeschichte
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Internationalen Frauenzentrum Bonn e.V. und pro familia Bonn und mit finanzieller Unterstützung durch die Bundesstadt Bonn statt.
Papers und Programm:
Uhrzeit | 18:00 – 21:00 Uhr |
Ort | VHS Bonn | Mülheimer Platz 1 | 53111 Bonn |
Kosten | Die Veranstaltung ist kostenfrei. |